Allgemeines Zivilrecht

Die Anwälte unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer allgemein-zivilrechtlichen Ansprüche, also aus Verträgen jeder Art. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören zum Beispiel, aber nicht abschließend aufgeführt, Ihre  Zahlungs- und /oder Gewährleistungsansprüchen aus

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Darlehen
  • Schenkung
  • Bürgschaft
  • Vergleich

Die anwaltliche Tätigkeit endet dabei  selbstverständlich nicht mit der Erwirkung eines Titels wie z.B. eines gerichtlichen Urteils oder eines Vollstreckungsbescheides. Sie erstreckt sich auch auf die gegebenenfalls im Anschluss erforderliche Zwangsvollstreckung.